Dolomitenregion Kronplatz

Allgemeine Verkaufsbedingungen- Sommer 2025

1. Vertragsbedingungen für die Nutzung von Dolomiti Supersummer Fahrkarten und teilnehmende Unternehmen.

Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten die Vertragsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Dolomiti Supersummer/Kronplatz Zeit- und Wertkarten.

Beide Karten sind reine Fahrkarten für die Personenbeförderung, mit denen die Aufstiegsanlagen der an der Initiative Dolomiti Supersummer teilnehmenden Unternehmen genutzt werden können, vorbehaltlich der Präzisierungen und Einschränkungen gemäß den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 7. Das Verzeichnis der teilnehmenden Aufstiegsanlagen wird auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlicht und wird auch im Hinblick auf die tatsächlichen täglichen Öffnungszeiten regelmäßig aktualisiert. Das Verzeichnis muss vor dem Erwerb und vor der Benutzung der Fahrkarten eingesehen werden.

 

2. Die Vertragsparteien.

Das Konsortium Dolomiti Superski, Aussteller der zuvor erwähnten Fahrkarten, sowie die ihm angeschlossenen Talschaftsverbunde, handeln im Auftrag mit Vertretungsmacht der einzelnen Unternehmen, welche die Aufstiegsanlagen betreiben (die Auftraggeber). Letzteren obliegt der ausschließliche Betrieb und die ausschließliche Führung der Anlagen sowie die Verantwortung der Beförderungsdienstleistung. Die an der Initiative Dolomiti Supersummer teilnehmenden Betreiber sind somit, zusammen mit den Nutzern, die alleinigen und ausschließlichen Vertragspartner des vorliegenden Beförderungsvertrags, für den eine Beteiligung seitens des Konsortiums Dolomiti Superski und der ihm angeschlossenen Talschaftsverbunde ausgeschlossen ist, da beide im Namen und im Auftrag der an der Initiative teilnehmenden Unternehmen handeln. Dolomiti Superski und die Talschaftsverbunde betreiben keine Aufstiegsanlagen und keine Wanderwege, Routen oder Bike Parks und haben aus diesem Grund keine diesbezügliche Wartungspflicht und tragen deshalb auch keine Haftung. Eventuelle Ansprüche der Benutzer sind daher gegenüber den Betreibern der Aufstiegsanlagen oder der betreffenden Wege/Routen geltend zu machen.

 

3. Die (persönliche) Zeitkarte.

Die Zeitkarte ist streng persönlich und darf ausschließlich vom rechtmäßigen Inhaber benutzt werden. Die Zeitkarte kann nicht an Dritte abgetreten werden, auch nicht unentgeltlich, und darf nicht ausgetauscht, manipuliert oder nach dem Erwerb geändert werden, auch wenn dieser online erfolgt (z.B. hinsichtlich der Gültigkeitsdauer).

Die Zeitkarte ist ausschließlich in der Sommersaison gültig, in der sie ausgestellt wurde und berechtigt den rechtmäßigen Inhaber zur Nutzung der an der Initiative Dolomiti Supersummer teilnehmenden und sich im Sinne der Artikel 1 und 5 in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen, während der gesamten Gültigkeitsdauer der Fahrkarte, je nach erworbenem Kartentyp. Karten mit einer bestimmten Anzahl von Nutzungstagen nach Wahl ermöglichen den Zugang zu den Aufstiegsanalgen für die in der Beschreibung des jeweiligen Kartentyps angegebene Anzahl von Nutzungstagen innerhalb der Gültigkeitsdauer, welche mit dem Tag der ersten Nutzung beginnt.

Im Zuge des Erwerbsvorganges können die persönlichen Daten des Karteninhabers, der zur Nutzung der Karte berechtigt ist, erfasst werden (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Foto, E-Mail-Adresse); diese können  gemeinsam mit der Gültigkeitsdauer oder, bei Fahrkarten mit saisonaler Gültigkeit, mit der betreffenden Sommersaison sowie mit der entsprechenden Personenkategorie (M=Mann; F=Frau; J=Junior, geboren nach dem 01.01.2007; K=Kind, geboren nach dem 01.01.2017) auf der Karte aufgedruckt oder digital gespeichert werden.

 

4. Die (übertragbare) Wertkarte.

Die Wertkarte dagegen ist nicht persönlich und kann somit auch übertragen werden. Die Gültigkeit der Karte ist auf die Sommersaison beschränkt, für die sie ausgestellt wurde. Nach dem Erwerb, auch wenn dieser online erfolgt ist, kann die Fahrkarte nicht mehr abgeändert werden.

Die Benutzung der Wertkarte am Kontroll-Drehkreuz berechtigt den Inhaber und seine Begleiter zur Nutzung der im genannten Verzeichnis der teilnehmenden Anlagen angegebenen und sich im Sinne der Artikel 1 und 5 in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen, mit Ausnahme der Aufstiegsanlagen, bei welchen die Wertkarte nicht angenommen wird, insbesondere bei den Aufstiegsanlagen in Gröden.

Beim Erwerb der Wertkarte beträgt der anfängliche aktive Saldo 1.000 Einheiten. Bei jeder Nutzung derselben werden von der verfügbaren Restmenge der Karte die Anzahl der für jede Nutzung der einzelnen Aufstiegsanlage erforderlichen Einheiten abgezogen; die Anzahl der erforderlichen Einheiten pro Anlage ist in dem in Artikel 1 genannten Verzeichnis und in jedem Fall bei der teilnehmenden Aufstiegsanlage angegeben. Kindern, die nach dem 01.01.2017 geboren sind und von einem erwachsenen Inhaber einer gültigen Wertkarte begleitet werden, wird durch den Betreiber der Aufstiegsanlage bei Nutzung der Wertkarte freie Fahrt gewährt, wobei dem Betreiber mögliche vorgeschriebene steuerrechtliche Auflagen obliegen. Zum Zeitpunkt der Nutzung der Aufstiegsanlage muss ein gültiger Personalausweis vorgewiesen werden, der die Voraussetzung für die zu gewährende kostenlose Fahrt für Kinder bescheinigt; ein Ersatz durch eine abgegebene Eigenerklärung ist nicht gestattet. Für jede zahlende erwachsene Begleitperson wird einem Kind (K) die kostenlose Fahrt gewährt.

 

5. Dauer der Sommersaison, Annahmezeitraum der Fahrkarten und periodische Aktualisierung der sich in Betrieb befindlichen Anlagen.

Die gewöhnliche Sommersaison, während welcher die gültigen Dolomiti Supersummer-Karten an den an der Initiative teilnehmenden und sich in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen angenommen werden, beginnt am 14.06.2025 und endet am 28.09.2025, vorbehaltlich einer späteren Eröffnung und/oder einer früheren Schließung, auch der Betriebszeiten, aufgrund von außerordentlichen Ereignissen, wie zum Beispiel der Energiekrise oder des gesundheitlichen Notstandes. Vor Saisonbeginn und nach Saisonende können einzelne Aufstiegsanlagen oder Gruppen von Anlagen in Betrieb sein. In diesen Fällen werden die zum Verkauf angebotenen und gültigen Fahrkarten vom 23.05.2025 bis zum 09.11.2025 an den Aufstiegsanlagen, insofern in Betrieb, angenommen.

Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Kosten für die Energieversorgung einer der wichtigsten Kostenfaktoren für den Betrieb der Aufstiegsanlagen sind. Sollte aufgrund eines unvorhergesehenen Anstieges dieser Kosten das wirtschaftliche Gleichgewicht für den Betrieb der Anlagen nicht mehr gewährleistet sein, können die einzelnen Liftbetreiber täglich, eigenständig und nach eigenem Ermessen entscheiden (eine Entscheidung, an der das Konsortium Dolomiti Superski und die einzelnen Talschaftsverbunde völlig unbeteiligt bleiben), ob sie ihre Anlagen in Betrieb nehmen oder nicht und ob sie deren Betriebszeitraum und die jeweiligen Öffnungszeiten ändern. Die Nutzer erklären ausdrücklich, das Risiko der Einschränkung der nutzbaren Anlagen und der möglichen täglichen Veränderung der sich in Betrieb befindlichen Anlagen in Kauf zu nehmen und anzunehmen, in Anbetracht der verschiedenen verfügbaren Karten und der eigenen persönlichen Bedürfnisse den tatsächlich gewählten Dolomiti Supersummer Kartentyp als vorteilhaft zu betrachten und folglich den Ausschluss einer jeglichen Form von Rückerstattung, Ausgleich oder Entschädigung bei Einschränkungen oder Totalschließung der Anlagen zu akzeptieren und in jedem Fall darauf zu verzichten.

 

6. Vertragsgegenstand.

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Personenbeförderung von der Tal- zur Bergstation der jeweiligen Anlage und/oder umgekehrt.

Beide in den Artikeln 3 und 4 geregelten Arten von Fahrkarten gelten nur für die Beförderung von Personen. Für die Beförderung von Fahrrädern, Kinderwagen, Koffern, Tieren, sowie von anderen Gegenständen und anderem Zubehör gelten die von den Betreibern der einzelnen Aufstiegsanlagen vorgesehenen Bedingungen. Der Nutzer ist damit verpflichtet, Informationen zu einem solchen Transport an den Kassen der jeweiligen Aufstiegsanlage einzuholen. Auf Anlagen, die nur mit dem Symbol „Lift für Wanderer”* gekennzeichnet sind, ist die Beförderung von Fahrrädern nicht erlaubt.

Jede weitere, außerhalb der Personenbeförderung liegende Aktivität (Trekking, Mountainbiking, auch innerhalb der „Bike Parks“ oder ähnlicher Einrichtungen, usw.) ist nicht Gegenstand des Vertrages und erfolgt für jeden Einzelnen ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Wege und Routen stehen im Allgemeinen nicht im Eigentum der Betreiber der Aufstiegsanlagen, des Konsortiums Dolomiti Superski oder der Talschaftsverbunde und werden auch nicht von diesen geführt, überprüft oder gewartet, weshalb jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen ist. Das Konsortium Dolomiti Superski und die Talschaftsverbunde sind außerdem nicht die Eigentümer von „Bike Parks“ oder ähnlichen Einrichtungen und sind somit nicht für deren Betrieb und Überwachung verantwortlich, was ausschließlich den Betreibern und/oder den Eigentümern derselben obliegt.

 

7. Nähere Bestimmung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf den Betrieb der Aufstiegsanlagen.

Unbeschadet der Bestimmung in den Artikeln 1 und 5, werden der ununterbrochene Betrieb und der Betrieb während des gesamten angegebenen Betriebszeitraums der an der Initiative teilnehmenden Aufstiegsanlagen nicht gewährleistet, da dieser auch von einigen Faktoren abhängig ist, die nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen, wie zum Beispiel Witterungs- und Sicherheitsverhältnisse, Ausfälle der Anlagen, Verfügbarkeit der Energiequellen und diesbezügliche Anschaffungskosten, welche ein wirtschaftliches Gleichgewicht beim Betrieb der Aufstiegsanlagen sicherstellen müssen, Seuchen, Epidemien und/oder Pandemien, Verfügungen durch Behörden und andere Gründe höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände. Unbeschadet der anderen gewöhnlichen Rechtsbehelfe und Klagerechte im Falle einer Vertragsverletzung, ist in all den genannten Fällen jegliche Form von Rückerstattung oder Entschädigung ausgeschlossen und, in Abweichung zu den Bestimmungen der Art. 1463 und 1464 des italienischen Zivilgesetzbuches, jegliche Form eines Ausgleichs ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die nachträgliche Unmöglichkeit oder eine übermäßige Belastung der Leistung oder der Nutzung auf eine Ursache zurückzuführen ist, welche (wie in den oben genannten Fällen) nicht von Dolomiti Superski, von den Talschaftsverbunden oder von deren Mitgliedsunternehmen zu vertreten ist.

 

8. Erwerb – Preise, Ermäßigungen und Rabatte.

Die Zeitkarten (auch diejenigen mit offenem Gültigkeitsdatum) und die Wertkarten, auch wenn diese online erworben wurden, sind ausschließlich in der Sommersaison gültig, in welcher sie ausgestellt wurden.

Der Erwerb von Zeit- und Wertkarten unterliegt nicht dem vom Konsumentenschutzgesetz vorgesehenen Rücktrittsrecht (Art. 47 und 59 des GVD 206/2005).

Die Preise, ermäßigte Tarife, Angebote und Rabatte sind gemeinsam mit den Voraussetzungen und den erforderlichen Dokumenten für ihre Gewährung (welche nicht durch Selbsterklärung ersetzt werden können) auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com angegeben. Die Zeitkarte für Kinder (geboren nach dem 01.01.2017), mit Ausnahme der Saisonkarten, ist kostenlos, falls gleichzeitig eine Zeitkarte derselben Art und für denselben Zeitraum seitens einer erwachsenen Begleitperson erworben wird, die mit der Kinderkarte gekoppelt wird. Pro zahlende erwachsene Begleitperson kommt dabei je ein Kind (K) in den Genuss einer kostenlosen Karte.

In den im Online-Shop von Dolomiti Superski angegebenen Fällen, können für einige Kartentypen beim Online-Kauf unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe gewährt werden. Diese Ermäßigungen gelten in keinem Fall für den Kauf an den physischen Kassen, auch nicht im Falle einer Störung der Website und des Online-Shops. Dolomiti Superski, die angeschlossenen Talschaftsverbunde sowie die Liftgesellschaften übernehmen keine Garantie für das ununterbrochene Funktionieren des Online-Shops. Auch wenn die Dolomiti Supersummer Karten vor Beginn der Gültigkeitsdauer gekauft werden, kommt Art. 9 zur Anwendung, wonach der Kaufpreis keinesfalls rückerstattet wird, auch nicht beispielsweise bei Nichtbenutzung oder nur teilweiser Benutzung, Urlaubsausfall, unvorhergesehenen Verpflichtungen, Krankheit usw. Sollte es aufgrund einer fehlerhaften Mitteilung von Informationen und Daten durch den Käufer notwendig sein, eine online erworbene Karte zu ersetzen, ist eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 15,00 (fünfzehn) für jeden zu ersetzende Fahrkarte zu leisten. In einigen Gebieten können bestimmte Kartentypen auch an automatischen Kassen mit angepassten Ausgabemethoden erhältlich sein.

Die Preise für den Erwerb der Karten sowie die zu entwertende Einheitenanzahl können aus steuerrechtlichen, währungspolitischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen sowie auf Grund von Einschränkungen der Transportkapazitäten durch behördliche oder gesetzliche Anordnungen oder jeglichen anderen Einschränkungen der Nutzbarkeit der Aufstiegsanlagen abgeändert werden.

 

9. Grundsatz der Nichtersetzbarkeit und Nichtrückerstattbarkeit von Fahrkarten.

Die erworbenen Fahrkarten sind vorbehaltlich des in Art. 10 geregelten Falles weder austauschbar noch rückerstattbar.

Die Fahrkarten, welche während ihres Gültigkeitszeitraumes oder jedenfalls während der Sommersaison, in der sie ausgestellt wurden, nicht gebraucht oder nur teilweise gebraucht, verloren, entzogen, annulliert oder mutwillig beschädigt wurden, werden nicht ersetzt oder rückerstattet und können auch nicht in den folgenden Saisonen verwendet werden.

 

10. Rückerstattung im Falle eines Wander- oder Fahrradunfalles.

Nur bei Wander- oder Fahrradunfällen auf ausgewiesenen Mountainbike-Strecken, bei entsprechender Verwendung der Dolomiti Supersummer/Kronplatz Saisonkarte innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer, ist eine Teilrückerstattung des Preises ausschließlich der Dolomiti Supersummer/Kronplatz Saisonkarte möglich und sofern der Nutzer über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Die Rückerstattung ist auf die Gültigkeitstage nach Rückerstattungsantrag und Abgabe der Fahrkarte beschränkt. Der Antrag muss an den zentralen Verkaufsstellen innerhalb von 15 Tagen ab dem Unfalldatum, oder, im Falle einer krankenhäuslichen Einlieferung ab der Entlassung, zusammen mit folgenden Dokumenten, eingereicht werden:

-          originale Saisonkarte der Art Dolomiti Supersummer/Kronplatz;

-          ärztliche Bescheinigung (vonseiten eines im Dolomiti Superski/Kronplatz-Gebiet tätigen Arztes, einer örtlichen öffentlichen Einrichtung oder des Krankenhauses, in dem der Verletzte eingeliefert wurde), aus welcher hervorgeht, dass es sich um einen Wander- oder Mountainbike-Unfall handelte, der dem Inhaber der Saisonkarte die sportliche Tätigkeit nicht mehr ermöglicht.

Wird der Erstattungsantrag angenommen, wird die Karte annulliert und kann nicht mehr verwendet werden.

Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Anzahl der rückerstattbaren Tage ist auf jeden Fall auf die noch benutzbaren Tage innerhalb der Saison gemäß Art. 5 beschränkt.

 

11. Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen und mit Minderjährigen unter 18 Jahren.

Jeder Nutzer hat alle geltenden Vorschriften und gesetzlichen Regelungen der Staats-, Regional- und Landesgesetzgebung sowie die allgemeinen Verhaltensregeln und die Vorschriften für die Fahrgäste, welche am Einstieg jeder Aufstiegsanlage ausgestellt sind, zu beachten. Der Betreiber der jeweils genutzten Aufstiegsanlage haftet nicht für die Schäden aus einer unsachgemäßen Benutzung der Anlagen, sowie für die Folgen unerlaubter Handlungen der Nutzer während ihres Aufenthalts auf den Aufstiegsanlagen.

Mit der Nutzung der Aufstiegsanlage vonseiten eines Minderjährigen erklärt die erwachsene Begleitperson mit dem Kauf der Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten, die zivilrechtliche Haftung bezüglich der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen, auch während der Nutzung der Anlagen, zu kennen. Die Beförderung eines Minderjährigen erfolgt unter Aufsicht, Verantwortung und Überwachung der erwachsenen Begleitperson, wobei jegliche Haftung des Betreibers der Aufstiegsanlage ausgeschlossen ist. Die Verantwortung seitens der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters der Minderjährigen wird bei einer Nutzung der Aufstiegsanlagen durch letztere vorausgeschickt.

 

12. Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Dienstpersonal und Folgen im Falle von Vergehen.

Nutzer müssen ihre Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten auf Aufforderung des Dienstpersonals oder der Inspektoren vorzeigen und die Identifizierung ihrer Person durch Vorweisen eines gültigen Personalausweises gestatten.

Jede missbräuchliche Nutzung der zuvor erwähnten Fahrkarten (z.B. die Verwendung durch eine andere Person an Stelle des Inhabers einer nicht übertragbaren Karte) hat unverzüglich den Entzug und/oder die Annullierung der betreffenden Fahrkarten zur Folge. Die Überprüfung der korrekten Benutzung der Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten kann auch durch nachträgliche Fernüberprüfung durch ein Videoüberwachungssystem („Gate Control Camera“) erfolgen, welches an einigen Aufstiegsanlagen installiert ist. In solchen Fällen kann die Annullierung auch ohne vorherige Beanstandung des Missbrauchs erfolgen. An den jeweiligen Aufstiegsanlagen kann zudem die Datenschutzerklärung gemäß Verordnung (EU) 2016/679 frei eingesehen werden.

Sowohl die Zeit- als auch die Wertkarten können außerdem bei einer Verletzung der bestehenden Vorschriften der Staats-, Regional- oder Landesgesetzgebung von der zuständigen Aufsichtsbehörde entzogen oder annulliert werden.

Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung von Zeitkarten für Kinder (K) geboren nach dem 01/01/2017 werden sowohl die kostenlose Karte als auch die mit dieser beim Erwerb gekoppelten Erwachsenenkarte entzogen und/oder annulliert.

Jedweder Missbrauch wird gerichtlich geahndet: der Rechtsweg einschließlich eventuell erforderlicher Klagen zur Feststellung strafrechtlicher (z.B. Betrug gemäß Art. 640 des italienischen Strafgesetzbuches) oder zivilrechtlicher Haftung des Übertreters bleibt vorbehalten.

 

13. Schlussbestimmungen.

Die Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten werden dem Nutzer als Leihgabe ausgehändigt. Der Nutzer ist für eine sorgfältige Verwahrung der Karte verantwortlich, die Eigentum des Ausstellers bleibt.

Als Transportdokument erfüllen die Zeit- und Wertkarten, die für den Zugang zu den an der Initiative teilnehmenden Liftanlagen und für die Beförderung des Inhabers, wie in Art. 1 beschrieben, notwendig und unersetzlich sind, die Auflagen eines Steuerbeleges und müssen deshalb für die gesamte Dauer der Beförderung aufbewahrt werden.

In allen Fällen, in denen eine Ersatzkarte ausgestellt wird, ist eine Gebühr von 15,00 EUR (fünfzehn/00) für Sekretariats- und Verwaltungskosten fällig.

Mit dem Erwerb oder mit der Nutzung einer Zeit- oder Wertkarte erklärt der Benutzer, die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen zu kennen und im vollen Umfang anzunehmen; dieselben können bei allen Verkaufsstellen und auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com eingesehen werden.

Bei Unklarheiten und Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen gilt die italienische Fassung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit oder die Ausführung des Beförderungsvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt italienisches Recht, wobei ausschließlich die Richter des Gerichtsstandes Bozen zuständig sind, es sei denn, dass die Voraussetzungen für den Konsumentengerichtsstand vorliegen.

 

Fassung S01 - 2025

Etwaige Änderungen werden unverzüglich auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlicht und mittels eigener Ausgabenummer versehen und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für nachfolgende Erwerbe.

 

*LIFT FÜR WANDERER