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Verkaufsbedingungen Sommer 2023

1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten die Vertragsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Dolomiti Supersummer/Kronplatz Zeit- und Wertkarten. Beide Karten sind reine Fahrkarten für die Personenbeförderung, mit denen die Aufstiegsanlagen der an der Initiative Dolomiti Supersummer teilnehmenden Unternehmen genutzt werden können, vorbehaltlich der Präzisierungen und Einschränkungen gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 sowie gemäß diesem Artikel. Das Verzeichnis der beigetretenen Aufstiegsanlagen liegt an allen Verkaufsstellen und größeren teilnehmenden Aufstiegsanlagen auf und wird auch auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlicht. In Anbetracht der Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der Energieversorgungskosten wird die Entscheidung über die Öffnung der im Verzeichnis enthaltenen Aufstiegsanlagen auf täglicher Basis, autonom und im Ermessen der einzelnen Liftbetreiber, getroffen (eine Entscheidung, an der das Konsortium Dolomiti Superski und die einzelnen Talschaftsverbunde völlig unbeteiligt bleiben). Folglich wird nur der Betrieb jener Aufstiegsanlagen garantiert, welche in der auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlichten und regelmäßig aktualisierten Liste als in Betrieb befindlich und für den dort genannten Zeitraum angegeben sind. Diese Liste muss vor dem Erwerb und vor der Benutzung der Fahrkarten eingesehen werden. In den gedruckten Verzeichnissen werden für jede teilnehmende Aufstiegsanlage auch die geplanten Betriebs- und Öffnungszeiten angegeben, welche jedoch als rein indikativ zu betrachten sind, da nur das auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlichte Verzeichnis für tatsächliche Öffnungen zu beachten ist.

 

2. Das Konsortium Dolomiti Superski, Aussteller der zuvor erwähnten Fahrkarten, sowie die ihm angeschlossenen Talschaftsverbunde handeln im Auftrag mit Vertretungsmacht der einzelnen Unternehmen, welche die Aufstiegsanlagen betreiben (die Auftraggeber), denen ausschließlich der Betrieb und die Führung der Anlagen sowie die Verantwortung der Beförderungsdienstleistung obliegt. Die an der Initiative Dolomiti Supersummer teilnehmenden Betreiber sind somit, zusammen mit den Nutzern, die alleinigen und ausschließlichen Vertragspartner des vorliegenden Beförderungsvertrags, für den eine Beteiligung und Haftung seitens des Konsortiums Dolomiti Superski und der ihm angeschlossenen Talschaftsverbunde ausgeschlossen sind, da beide im Namen und im Auftrag der an der Initiative teilnehmenden Unternehmen handeln.

 

3. Die Zeitkarte berechtigt den rechtmäßigen Inhaber zur Nutzung der, der Initiative Dolomiti Supersummer beigetretenen und im Sinne der Artikel 1 und 5 sich in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen, während der gesamten Gültigkeitsdauer der Fahrkarte, je nach erworbenem Kartentyp. Die Zeitkarten können an einem Tag bzw. an drei, auch nicht aufeinanderfolgenden Tagen von vier, an fünf, auch nicht aufeinanderfolgenden Tagen von sieben, oder während der gesamten Saison, im Falle der Saisonkarten, gültig sein. Die Gültigkeitsdauer der Karten kann in keinem Fall nach dem Erwerb abgeändert werden. Die Zeitkarte ist streng persönlich und weist die Gültigkeitsdauer der Tages- und Mehrtageskarten auf bzw. die Sommersaison, in welcher die Fahrkarte mit saisonaler Gültigkeit gültig ist. Die Karte kann außerdem ein Kürzel mit den Buchstaben M, F, J oder K aufweisen, die jeweils die Zuordnung des Karteninhabers zu Mann, Frau, Junior (geboren nach dem 01.01.2007) oder Kind (geboren nach dem 01.01.2015) darstellen. Die Zeitkarte kann außerdem den erworbenen Kartentyp aufweisen und mit dem Vor- und Nachnamen des zur Nutzung berechtigten Inhabers versehen sein. Die Zeitkarte kann nicht abgetreten werden, auch nicht unentgeltlich, und darf nicht ausgetauscht oder manipuliert werden. Um eine für einen Junior (J) oder für ein Kind (K) vorgesehene Ermäßigung auf einer Zeitkarte zu erhalten, müssen beim Erwerb der Fahrkarte das Kind oder der Junior anwesend sein und dabei einen gültigen Personalausweis vorweisen, welcher die Voraussetzungen für die Gewährung der genannten Ermäßigungen nachweisen muss. Ermäßigungen werden nur in den im Informationsschreiben im Detail beschriebenen Fällen und im angegebenen Ausmaß gewährleistet. Das Informationsschreiben ist in den Verkaufsstellen erhältlich sowie auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com veröffentlicht. Ein Ersatz des Personalausweises durch Vorweisung einer Eigenerklärung ist nicht gestattet. In einigen Gebieten können diese Kartentypen auch an automatischen Kassen mit angepassten Ausgabemethoden erhältlich sein. Die Zeitkarte für Kinder (geboren nach dem 01.01.2015), mit Ausnahme der Saisonkarten Dolomiti Superski, ist kostenlos, falls gleichzeitig eine Zeitkarte derselben Art und für denselben Zeitraum seitens einer erwachsenen Begleitperson erworben wird, die mit der Kinderkarte gekoppelt wird. Pro zahlende erwachsene Begleitperson kommt dabei je ein Kind (K) in den Genuss einer kostenlosen Karte. Die Zeitkarte gilt ausschließlich für die Beförderung von Personen. Für die Beförderung von Fahrrädern, Kinderwagen, Koffern, Tieren, sowie von anderen Gegenständen und anderem Zubehör gelten die von den Betreibern der einzelnen Aufstiegsanlagen vorgesehenen Bedingungen. Der Nutzer ist damit verpflichtet, Informationen zu einem solchen Transport an den Kassen der jeweiligen Aufstiegsanlage einzuholen. Auf Anlagen, die nur mit dem Symbol „Lift für Wanderer” gekennzeichnet sind, ist die Beförderung von Fahrrädern nicht erlaubt.

 

4. Die Wertkarte dagegen ist nicht persönlich und kann somit auch übertragen werden. Die Gültigkeit der Karte ist auf die Sommersaison beschränkt, für die sie ausgestellt wurde. Die Benutzung der Wertkarte am Kontrolldrehkreuz berechtigt den Inhaber und seine Begleiter zur Nutzung der im genannten Verzeichnis angegebenen und im Sinne der Artikel 1 und 5 sich in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen, mit Ausnahme der Aufstiegsanlagen, bei welchen die Wertkarte nicht angenommen wird, insbesondere bei den Aufstiegsanlagen in Gröden. Beim Erwerb der Wertkarte beträgt der anfängliche aktive Saldo je nach erworbenem Kartentyp 800 bzw. 1.400 Einheiten. Bei jeder Nutzung derselben werden von der verfügbaren Restmenge der Karte die Anzahl der für jede Nutzung der einzelnen Aufstiegsanlage erforderlichen Einheiten abgezogen; die Anzahl der erforderlichen Einheiten pro Anlage ist im bereits mehrfach genannten Verzeichnis und in jedem Fall bei der teilnehmenden Aufstiegsanlage sowie auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com angegeben. Die Wertkarte gilt nur für die Beförderung von Personen. Für die Beförderung von Fahrrädern, Kinderwagen, Koffern, Tieren, sowie von anderen Gegenständen und anderem Zubehör gelten die von den Betreibern der einzelnen Aufstiegsanlagen vorgesehenen Bedingungen. Der Nutzer ist damit verpflichtet, Informationen zu einem solchen Transport an den Kassen der jeweiligen Aufstiegsanlage einzuholen. Auf Anlagen, die nur mit dem Symbol „Lift für Wanderer” gekennzeichnet sind, ist die Beförderung von Fahrrädern nicht erlaubt. Kindern, die nach dem 01.01.2015 geboren sind und von einem erwachsenen Inhaber einer gültigen Wertkarte begleitet werden, wird durch den Betreiber der Aufstiegsanlage bei Nutzung der Wertkarte freie Fahrt gewährt, wobei dem Betreiber mögliche vorgeschriebene steuerrechtliche Auflagen obliegen. Zum Zeitpunkt der Nutzung der Aufstiegsanlage muss ein gültiger Personalausweis vorgewiesen werden, der die Voraussetzung für die zu gewährende kostenlose Fahrt für Kinder bescheinigt; ein Ersatz durch eine abgegebene Eigenerklärung ist nicht gestattet. Für jede zahlende erwachsene Begleitperson wird einem Kind (K) die kostenlose Fahrt gewährt.

 

5. Die gewöhnliche Sommersaison, während welcher die gültigen Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten an den der Initiative beigetretenen und in Betrieb befindlichen Aufstiegsanlagen angenommen werden, beginnt am 17.06.2023 und endet am 24.09.2023, vorbehaltlich einer späteren Eröffnung und/oder einer früheren Schließung aufgrund der Energieversorgungskosten. Vor Saisonbeginn und nach Saisonende können einzelne Aufstiegsanlagen oder Gruppen von Anlagen in Betrieb sein. In diesen Fällen werden die gültigen Fahrkarten vom 13.05.2023 bis zum 05.11.2023 an den Aufstiegsanlagen, insofern in Betrieb, angenommen. Die zum Verkauf angebotenen Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Fahrkarten werden im entsprechenden Gültigkeitszeitraum im Rahmen der von den geltenden Bestimmungen eventuell vorgesehenen Einschränkungen angenommen. Die Förderleistung der Aufstiegsanlagen sowie deren Zugang werden gemäß den geltenden Bestimmungen der Behörden geregelt. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung über die Öffnung der Aufstiegsanlagen angesichts der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt und der unvorhersehbaren Entwicklung der Energieversorgungskosten, täglich, eigenständig und nach eigenem Ermessen von den einzelnen Liftbetreibern getroffen wird und erklären daher ausdrücklich, das Risiko der Einschränkung der nutzbaren Anlagen und der möglichen täglichen Veränderung der sich in Betrieb befindlichen Anlagen in Kauf zu nehmen und anzunehmen, in Anbetracht der verschiedenen verfügbaren Karten und der eigenen persönlichen Bedürfnisse den tatsächlich gewählten Dolomiti Supersummer/Kronplatz Kartentyp als vorteilhaft zu betrachten und folglich den Ausschluss einer jeglichen Form von Rückerstattung, Ausgleich oder Entschädigung bei Einschränkungen oder Totalschließung der Anlagen zu akzeptieren und in jedem Fall darauf zu verzichten.

 

6. Unbeschadet der Bestimmung im Art. 1, werden auf jeden Fall der ununterbrochene Betrieb und der Betrieb während des gesamten angegebenen Betriebszeitraums der an der Initiative teilnehmenden Aufstiegsanlagen nicht gewährleistet, da dieser auch von einigen Faktoren abhängig ist, die nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen, wie zum Beispiel Witterungs- und Sicherheitsverhältnisse, Ausfälle der Anlagen, Verfügbarkeit der Energiequellen und diesbezügliche Anschaffungskosten, welche ein wirtschaftliches Gleichgewicht beim Betrieb der Aufstiegsanlagen sicherstellen müssen, Seuchen, Epidemien und/oder Pandemien, Verfügungen durch Behörden und andere Gründe höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände. Unbeschadet der anderen gewöhnlichen Rechtsbehelfe und Klagerechte im Falle einer Vertragsverletzung, ist in all den genannten Fällen jegliche Form von Rückerstattung oder Entschädigung ausgeschlossen und, in Abweichung zu den Bestimmungen der Art. 1463 und 1464 des italienischen Zivilgesetzbuches, jegliche Form eines Ausgleichs ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die nachträgliche Unmöglichkeit oder eine übermäßige Belastung der Leistung oder der Nutzung auf eine Ursache zurückzuführen ist, welche (wie in den oben genannten Fällen) nicht von Dolomiti Superski, von den Talschaftsverbunden oder von deren Mitgliedsunternehmen zu vertreten ist.

 

7. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Personenbeförderung von der Tal- zur Bergstation der jeweiligen Anlage und/oder umgekehrt. Jede weitere Aktivität (Trekking, Mountainbiking, auch innerhalb der „Bike Parks“ oder ähnlicher Einrichtungen), ist nicht Gegenstand des Vertrages und erfolgt für jeden Einzelnen ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Wege und Routen stehen nicht im Eigentum der Betreiber der Aufstiegsanlagen, des Konsortiums Dolomiti Superski oder der Talschaftsverbunde, die somit dieselben auf keine Weise betreiben und demzufolge weder prüfen und begutachten noch instand halten können. Das Konsortium Dolomiti Superski und die Talschaftsverbunde sind außerdem nicht die Eigentümer von „Bike Parks“ oder ähnlichen Einrichtungen und sind somit nicht für deren Betrieb und Überwachung verantwortlich, was ausschließlich den Betreibern und/oder den Eigentümern derselben obliegt. In jedem Fall sind die Nutzer verpflichtet, die an jeder Anlage einsehbaren Bestimmungen für Fahrgäste zu beachten und sorgfältig einzuhalten.

 

8. Der Betreiber der jeweils genutzten Aufstiegsanlage haftet nicht für die Schäden aus einer unsachgemäßen Benutzung der Anlagen, sowie für die Folgen unerlaubter Handlungen der Nutzer während ihres Aufenthalts auf den Aufstiegsanlagen. Mit der Nutzung der Aufstiegsanlage vonseiten eines Minderjährigen erklärt die erwachsene Begleitperson mit dem Kauf der Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten, die zivilrechtliche Haftung bezüglich der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen auch während der Nutzung der Anlagen zu kennen und alle geltenden Vorschriften und gesetzlichen Regelungen der Staats-, Regional- und Landesgesetzgebung zu beachten. Die Beförderung eines Minderjährigen erfolgt unter Aufsicht, Verantwortung und Überwachung der erwachsenen Begleitperson, wobei jegliche Haftung des Betreibers der Aufstiegsanlage ausgeschlossen ist. Die Verantwortung seitens der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters der Minderjährigen wird bei einer Nutzung der Aufstiegsanlagen durch letztere vorausgeschickt.

 

9. Nutzer müssen ihre Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten auf Aufforderung des Dienstpersonals oder der Inspektoren vorzeigen und die Identifizierung ihrer Person mittels Vorweisen eines gültigen Personalausweises gestatten. Sofern der Besitz eines bestimmten Dokumentes gesetzlich vorgeschrieben ist, das für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen erforderlich ist, muss der Benutzer dieses dem mit den Kontrollen beauftragten Personal vorlegen.

 

10. Jede missbräuchliche Nutzung der zuvor erwähnten Fahrkarten (z.B. die Verwendung durch eine andere Person an Stelle des Inhabers einer nicht übertragbaren Karte) hat unverzüglich den Entzug, die Annullierung oder Gültigkeitsaussetzung der betreffenden Fahrkarten zur Folge. Die Überprüfung der korrekten Benutzung der Dolomiti Supersummer/Kronplatz Karten kann auch durch nachträgliche Fernüberprüfung durch ein Videoüberwachungssystem („Gate Control Camera“) erfolgen, welches an einigen Aufstiegsanlagen installiert ist. An den jeweiligen Aufstiegsanlagen kann zudem die Datenschutzerklärung gemäß Verordnung (EU) 2016/679 frei eingesehen werden. Sowohl die Zeit- als auch die Wertkarten können außerdem bei einer Verletzung der bestehenden Vorschriften der Staats-, Regional- oder Landesgesetzgebung von der zuständigen Aufsichtsbehörde entzogen, annulliert oder deren Gültigkeit ausgesetzt werden. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung von Zeitkarten für Kinder (K) geboren nach dem 01/01/2015 werden sowohl die kostenlose Karte als auch die mit dieser beim Erwerb gekoppelten Erwachsenenkarte gesperrt und/oder annulliert. Jedweder Missbrauch wird gerichtlich geahndet: der Rechtsweg einschließlich eventuell erforderlicher Klagen zur Feststellung strafrechtlicher (z.B. Betrug gemäß Art. 640 des italienischen Strafgesetzbuches) oder zivilrechtlicher Haftung des Übertreters bleibt vorbehalten. 

 

11. Die erworbenen Karten sind nie ersetzbar oder rückerstattbar, auch nicht ungenutzte oder auch nur teilweise genutzte, verloren gegangene, entzogene, gesperrte, annullierte, ausgesetzte oder mutwillig beschädigte Zeit- und Wertkarten, mit Ausnahme der im Art. 13 ausdrücklich vorgesehenen und geregelten Fälle.

 

12. Die Zeitkarten (sowohl mit bestimmtem als auch mit offenem Gültigkeitsdatum) sowie die Wertkarten, auch wenn online erworben, sind ausschließlich während der Sommersaison, in welcher sie ausgestellt werden, gültig. Der Erwerb von Zeit- und/oder Wertkarten unterliegt nicht dem vom Konsumentenschutzgesetz vorgesehenen Rücktrittsrecht (Art. 47 und 59 des GVD 206/2005). In den im OnlineShop von Dolomiti Superski angegebenen Fällen, könnten für einige Kartentypen beim Online-Kauf unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe gewährt werden. Diese Ermäßigungen gelten in keinem Fall für den Kauf an den physischen Kassen, auch nicht im Falle einer Störung der Website und des Online-Shops. Dolomiti Superski, die angeschlossenen Talschaftsverbunde sowie die Liftgesellschaften übernehmen keine Garantie für das ununterbrochene Funktionieren des Online-Shops. Auch wenn die Dolomiti Supersummer/Kronplatz Karten vor Beginn der Gültigkeitsdauer gekauft werden, kommt Art. 11 zur Anwendung, wonach der Kaufpreis keinesfalls rückerstattet wird, auch nicht beispielsweise bei Nichtbenutzung oder nur teilweiser Benutzung, Urlaubsausfall, unvorhergesehenen Verpflichtungen, Krankheit usw. Sollte es aufgrund einer fehlerhaften Mitteilung von Informationen und Daten durch den Käufer notwendig sein, eine online erworbene Karte zu ersetzen, ist eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 10,00 (zehn) für jeden zu ersetzenden Skipass zu leisten.

 

13. Nur bei Wander- oder Radunfällen auf ausgewiesenen Mountainbike-Strecken, bei entsprechender Verwendung der Dolomiti Supersummer/Kronplatz Saisonkarte innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer, ist eine Teilrückerstattung des Preises ausschließlich der Dolomiti Supersummer/Kronplatz Saisonkarte möglich und sofern der Nutzer über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Die Rückerstattung ist auf die Gültigkeitstage nach Rückerstattungsantrag und Abgabe der Fahrkarte beschränkt. Der Antrag muss an den zentralen Verkaufsstellen innerhalb von 15 Tagen ab dem Unfalldatum, oder, im Falle einer krankenhäuslichen Einlieferung ab der Entlassung, zusammen mit folgenden Dokumenten, eingereicht werden:

- originale Saisonkarte der Art Dolomiti Supersummer/Kronplatz;

- ärztliche Bescheinigung (vonseiten eines im Dolomiti Superski/Kronplatz-Gebiet tätigen Arztes, einer örtlichen öffentlichen Einrichtung oder des Krankenhauses, in dem der Verletzte eingeliefert wurde), aus welcher hervorgeht, dass es sich um einen Wander- oder Mountainbike-Unfall handelte, der dem Inhaber der Saisonkarte die sportliche Tätigkeit nicht mehr ermöglicht.

 

Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

14. Die Dolomiti Supersummer/Kronplatz-Karten werden dem Nutzer als Leihgabe ausgehändigt. Der Nutzer ist für eine sorgfältige Verwahrung der Karte verantwortlich, die Eigentum des Ausstellers bleibt.

 

15. Als Transportdokument erfüllen die Zeit- und Wertkarten, die für den Zugang zu den an der Initiative teilnehmenden Liftanlagen und für die Beförderung des Inhabers, wie in Art. 1 beschrieben, notwendig und unersetzlich sind, die Auflagen eines Steuerbeleges und müssen deshalb für die gesamte Dauer der Beförderung aufbewahrt werden.

 

16. Die Preise für den Erwerb der Karten sowie die zu entwertende Einheitenanzahl können aus steuerrechtlichen, währungspolitischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen sowie auf Grund von Einschränkungen der Transportkapazitäten durch behördliche oder gesetzliche Anordnungen abgeändert werden. 

 

17. Mit dem Erwerb und/oder mit der Nutzung einer Zeit- oder Wertkarte erklärt der Benutzer, die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen zu kennen und im vollen Umfang anzunehmen; dieselben können bei allen Verkaufsstellen, bei den größeren teilnehmenden Aufstiegsanlagen und auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com/KRONPLATZ.com eingesehen werden.

 

18. Bei Unklarheiten und Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen gilt die italienische Fassung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

19. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit oder die Ausführung des Beförderungsvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt italienisches Recht, wobei ausschließlich die Richter des Gerichtsstandes Bozen zuständig sind, es sei denn, dass die Voraussetzungen für den Konsumentengerichtsstand vorliegen.

 

 

Fassung S01 - 2023 Vorbehaltlich Änderungen. Etwaige Änderungen werden unverzüglich auf der Website DOLOMITISUPERSUMMER.com veröffentlicht und mittels eigener Ausgabenummer versehen und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für nachfolgende Erwerbe.