Die Ausgleichsmaßnahmen werden hier nachstehend erläutert:
Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019/20 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2022/23 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife.
Die üblichen Vergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Supersenioren werden auch in der Wintersaison 2022/23 beibehalten werden.
Von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019/20, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben, die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019/20 gedacht sind. Ausgeschlossen sind auch die Inhaber von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Inhaber von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dem angeschlossenen Konsortium Skirama Kronplatz angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.
Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019-20 vorausgesetzt. Bitte weisen Sie diesen, den entsprechenden Kassenbon oder Ihren Personalausweis an der Kasse vor. Die Abänderungen der Datenschutzbestimmungen in Bezug auf personenbezogenen Daten infolge der Einführung der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, können unter diesem Link eingesehen werden.
Stand: 29.10.2022
Der folgende Abschnitt beschreibt einige Ergänzungen bzw. Zusätze zu den Ausgleichsmaßnahmen nach der vorzeitigen Beendigung der Wintersaison 2019/20, die bereits am 19.05.2020 hier veröffentlicht wurden.
Die oben angeführten Vergünstigungen und Preisnachlässe sind nicht mit anderen, während der Wintersaison 2019-20 beanspruchten und für die Wintersaison 2020-21 vorgesehenen Aktionen und/oder vergünstigten Tarifen, kumulierbar, mit Ausnahme des vergünstigten Preises im Vorverkauf. Ebenso von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019-20, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben, die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019-20 gedacht sind, ausgeschlossen sind die Inhaber von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Inhaber von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Konsortien angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.
Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019-20 vorausgesetzt. Bitte weisen Sie diesen, den entsprechenden Kassenbon oder Ihren Personalausweis an der Kasse vor. Die Abänderungen der Datenschutzbestimmungen in Bezug auf personenbezogenen Daten infolge der Einführung der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, können unter diesem Link eingesehen werden.
Stand: 23.09.2020
Um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen, hatten die zuständigen Behörden im vergangenen März die sofortige Schließung aller Aufstiegsanlagen auf italienischem Staatsgebiet angeordnet, was unter anderem ein vorzeitiges Ende der
Wintersaison 2019-20 zur Folge hatte.
Dieser außergewöhnlichen Situation möchte das Skigebiet Kronplatz sowie das Konsortium Dolomiti Superski, Sorge tragen und unseren treuen Kunden als Kompensation für diesen Ausfall, mit nachfolgenden Ausgleichsmaßnahmen entgegenkommen:
Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019-20 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2020-21 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife. Die Details bezüglich der Art und Weise, wie die vergünstigten Tarife in Anspruch genommen werden können, werden in jedem Fall und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bekannt gegeben.
*werden kaufmännisch auf volle €uro-Beträge gerundet
Stand: 19.05.2020