Ausgleichsmaßnahmen
Kronplatz | © Wisthaler Harald
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Wintersaison 2022/23

Leider war auch die Wintersaison 2021/2022 von Unsicherheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie geprägt. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die bereits mitgeteilten Ausgleichsmaßnahmen auch für die Saison 2022/23 für all diejenigen zu verlängern, die sie in der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 nicht in Anspruch nehmen konnten oder wollten.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen werden hier nachstehend erläutert:

  • Saisonskipässe Kronplatz/Dolomiti Superski: Besitzern von Saisonskipässen Kronplatz/Dolomiti Superski 2019/20 (Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren), wird ein Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses 2022/23 gewährt. Dieser Abschlag gilt auch für Junioren, die zu Erwachsenen und für Erwachsenen/Senioren, die zu Supersenioren werden. 
  • Abo-Karte Dolomiti Superdays: Besitzer einer Dolomiti Superski Saisonkarte 2019/20, die für die Wintersaison 2022/23 die Abo-Karte Dolomiti Superdays erwerben möchten, erhalten als Ausgleichsmaßnahme 10% Preisnachlass auf dem Kaufpreis. Der Preisnachlass wird auch im Fall eines Wechsels von einem Talschaft-Saisonskipass 2019/20 zu einer Abo-Karte Dolomiti Superdays für 2022/23 gewährt. Die Abo-Karte Dolomiti Superdays hat eine Gültigkeit für die Wintersaison 2022/23.
  • Wechsel von einem Saisonskipass Kronplatz/Dolomiti Superski auf einem Talschafts-Saisonskipass:  Inhabern eines Saisonskipasses Kronplatz/Dolomiti Superski 2019/2020, die in der Wintersaison 2022/23 einen Talschafts-Saisonskipass kaufen möchten – oder auch umgekehrt, erhalten einen Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses. Nur einige Skigebiete werden die Talschafts-Saisonskipässe ausstellen. NEU: Als Alternative kann der Skifahrer einen Saisonskipass derselben Art der in der Saison 2019/20 erworbenen Saisonkarte erhalten, welcher ab dem 10.03.2023 bis zum Ende der jeweiligen Wintersaison gültig ist. Ausgenommen sind alle Saisonkarten, die in der Saison 2019/20 bereits zu einem ermäßigten Preis ausgestellt wurden.
  • Abo-Karte Superski Family:  Besitzer eines Superski Family-Abos 2019/20, welche das gekaufte Skitage-Guthaben nicht aufbrauchen konnten, werden die übriggebliebenen Skitage, beim Kauf eines neuen Superski Family-Abos für die Wintersaison 2022/23 genießen können. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen und ersetzen nicht die Mindestanzahl an zu kaufenden Skitagen für das Superski Family-Abo 2022/23. Diese Maßnahmen können alle Familiengruppen mit Superski Family-Abo 2019/20 in Anspruch nehmen, auch wenn sich die Zusammensetzung der Familiengruppe geändert haben sollte. Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abo-Karte Superski Family zu kommen, müssen alle Ski Cards der Familienmitglieder an der Hauptverkaufsstelle vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps. Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019/2020 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019/20, welcher in der Wintersaison 2022/23 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zugeordnet. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.
  • Wahl-Abo Karte „8 Tage in der Saison“: Besitzer des Wahl-Abos „8 Tage in der Saison“ 2019/20 können beim Kauf eines neuen Wahl-Abos „Dolomiti Superdays“ von 8 bis 40 Skitage in der Wintersaison 2022/23 die nicht genossenen Skitage nachholen. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen.
  • Skiwertkarten: Skiwertkarten mit Restguthaben aus der Wintersaison 2019/20 oder 2020/21 können auch während der Wintersaison 2022/23 benutzt werden.
  • Saisonskipass Kronplatz 2019/2020 mit 4 Dolomiti Superski Tage:  Besitzer eines Saisonskipasses Kronplatz 2019/20 mit 4 enthaltenen Dolomiti Superski Tagen, werden eventuelle Resttage auch in der Wintersaison 2022/23 nutzen können, beim Kauf eines neuen Saisonskipasses Kronplatz mit 4 Tagen Dolomiti Superski. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen. 

 

 
Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019/20 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2022/23 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife.
Die üblichen Vergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Supersenioren werden auch in der Wintersaison 2022/23 beibehalten werden.
Von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019/20, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben,  die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019/20 gedacht sind. Ausgeschlossen sind auch die Inhaber von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Inhaber von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dem angeschlossenen Konsortium Skirama Kronplatz angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.

Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019-20 vorausgesetzt. Bitte weisen Sie diesen, den entsprechenden Kassenbon oder Ihren Personalausweis an der Kasse vor. Die Abänderungen der Datenschutzbestimmungen in Bezug auf personenbezogenen Daten infolge der Einführung der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, können unter diesem Link eingesehen werden.

 

 

Stand: 29.10.2022

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Leitlinien für den Verkauf von Skipässen 2020/21

HIER FINDEN SIE DIE SPEZIFISCHEN ANGABEN ZU DEN EINZELNEN SKIPASSTYPEN

Der folgende Abschnitt beschreibt einige Ergänzungen bzw. Zusätze zu den Ausgleichsmaßnahmen nach der vorzeitigen Beendigung der Wintersaison 2019/20, die bereits am 19.05.2020 hier veröffentlicht wurden.

 

  • Saisonskipässe Kronplatz/Dolomiti Superski: Kronplatz/Dolomiti Superski hat beschlossen, für die kommende Wintersaison, ein neues Garantiesystem zugunsten der Inhaber von Saisonkarten, einzuführen. Im Falle einer erneuten Schließung aller Aufstiegsanlagen vom Kronplatz/Dolomiti Superski, werden die Kunden entscheiden können, ob sie den gekauften Saisonskipass aktiv halten oder aber eine Teilrückerstattung des Skipasspreises erhalten möchten. 
  • Wechsel vom Saisonskipass Kronplatz/Dolomiti Superski auf einem Saisonskipass einer Talschaft und umgekehrt: den Inhabern eines Saisonskipasses Kronplatz/Dolomiti Superski 2019-20, die in der kommenden Wintersaison einen Saisonskipass einer Talschaft – oder auch umgekehrt – kaufen möchten, erhalten einen Preisnachlass von 10% auf den Kaufpreis des Saisonskipasses. Dieser Umstieg ist jedoch mit den Saisonskipässen der Talschaft Gitschberg Jochtal – Brixen,  die im Vorverkauf während des Monats Oktober erworben werden, nicht möglich.
  • Abokarte Superski Family: etwaige, noch übrige Skitage aus der Wintersaison 2019-20, werden auf die neue Abokarte Superski Family 2020-21 übertragen, die ihrerseits mit den vorgesehenen Mindesttagen, je nach Anzahl der Familienmitglieder, gekauft werden muss. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit in den Wintersaisonen 2020-21 und 2021-22. Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abokarte Superski Family zu kommen, müssen alle SkiCards der Familienmitglieder an der jeweiligen Hauptkasse vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps. Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019-20 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019-20, welcher in der Wintersaison 2020-21 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zugeordnet. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.
  • Skipass 8 Tage nach Wahl in der Saison: ausgehend vom Kauf desselben Skipasses auch in der Wintersaison 2020-21, werde etwaige Resttage aus der Wintersaison 2019-20 jenen des neuen Skipasses, dazu addiert. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit in den Wintersaisonen 2020-21 und 2021-22.
  • Skipässe mit offenem Datum: nicht benutzte Skipässe mit offenem Gültigkeitsdatum 2019-20, und Gültigkeit nach dem 10.03.2020 können in gleiche Skipässe für die Wintersaison 2020-21 umgewandelt werden, indem der alte Skipass an den Haupt-Skipassverkaufsstellen vorgelegt wird.

Die oben angeführten Vergünstigungen und Preisnachlässe sind nicht mit anderen, während der Wintersaison 2019-20 beanspruchten und für die Wintersaison 2020-21 vorgesehenen Aktionen und/oder vergünstigten Tarifen, kumulierbar, mit Ausnahme des vergünstigten Preises im Vorverkauf. Ebenso von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019-20, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben,  die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019-20 gedacht sind, ausgeschlossen sind die Inhaber von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Inhaber von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Konsortien angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.

Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019-20 vorausgesetzt. Bitte weisen Sie diesen, den entsprechenden Kassenbon oder Ihren Personalausweis an der Kasse vor. Die Abänderungen der Datenschutzbestimmungen in Bezug auf personenbezogenen Daten infolge der Einführung der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, können unter diesem Link eingesehen werden.

 

 

Stand: 23.09.2020

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Vorzeitige Schliessung - Covid 19

Um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen, hatten die zuständigen Behörden im vergangenen März die sofortige Schließung aller Aufstiegsanlagen auf italienischem Staatsgebiet angeordnet, was unter anderem ein vorzeitiges Ende der
Wintersaison 2019-20
 zur Folge hatte.

Dieser außergewöhnlichen Situation möchte das Skigebiet Kronplatz sowie das Konsortium Dolomiti Superski, Sorge tragen und unseren treuen Kunden als Kompensation für diesen Ausfall, mit nachfolgenden Ausgleichsmaßnahmen entgegenkommen:
 

  • Allen Besitzern einer gültigen Saisonskarte Kronplatz 2019-20 wird ein Preisnachlass* von 10% beim Kauf eines Saisonskipasses Kronplatz 2020/21 gewährt. Dieser Abschlag wird beim Kauf von Saisonkarten Erwachsene, Senioren, Supersenioren, Jungbürger, Junioren sowie Kinder gewährt und ist mit der Ermäßigung für Familien kumulierbar.
     
  • Allen Besitzern einer gültigen Saisonskarte Dolomiti Superski 2019-20, Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren, wird ein Preisnachlass* von 10% auf den Kaufpreis des Saisonskipasses 2020-21 gewährt. Dieser Abschlag gilt auch für Junioren, die zu Erwachsenen und für Erwachsenen/Senioren, die zu Supersenioren werden.
     
  • Die Besitzer eines Superski Family-Abos, welche das gekaufte Skitage-Guthaben noch nicht aufgebraucht hatten, werden die übriggebliebenen Skitage in der Wintersaison 2020-21 genießen können, beim Kauf eines neuen Superski Family-Abos für die Wintersaison 2020-21. Diese Bonus-Tage werden in jedem Fall als Zusatztage angesehen und ersetzen nicht die Mindestanzahl an zu kaufenden Skitagen für das Superski Family-Abo 2020-21. Diese Maßnahme können alle Familiengruppen mit Superski Family-Abo 2019-20 in Anspruch nehmen, auch wenn sich die Zusammensetzung der Familiengruppe geändert haben sollte.
     
  • Die Besitzer des Wahlabos „8 Tage in der Saison“ 2019-20 können in der Wintersaison 2020-21 die nicht genossenen Skitage nachholen, beim Kauf eines neuen Wahlabos „8 Tage in der Saison“.
     
  • Die Besitzer bereits bezahlter Skipässe (Voucher, Tageskarten und Mehrtageskarten) mit Gültigkeitsbeginn nach dem 10. März 2020 und mit offenem Datum 2019-20, die nicht benutzt wurden, werden diese während der Saison 2020-21 genießen können. 
     
  • Die Wertkarten 2019-20 mit Restguthaben können auch während der Wintersaison 2020-21 benutzt werden.
     
  • Die Besitzer eines Talschafts-Saisonskipasses 2019-20 mit 4 enthaltenen Dolomiti Superski Tagen, werden eventuelle Resttage aus diesen auch in der Wintersaison 2020-21 nutzen können, und zwar beim Kauf eines neuen Talschafts-Saisonskipasses mit 4 Tagen Dolomiti Superski.
     

Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019-20 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2020-21 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife. Die Details bezüglich der Art und Weise, wie die vergünstigten Tarife in Anspruch genommen werden können, werden in jedem Fall und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bekannt gegeben.


*werden kaufmännisch auf volle €uro-Beträge gerundet

Stand: 19.05.2020